Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese

Mon. 19.07.2010

Das ewige Warten hat ein Ende



Mit Schreiben vom 01.Juli 2010 setzt die Finanzverwaltung ein BFH-Urteil vom 23.09.2009 um, in dem es um die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer geht. Wer durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet,

unternehmerisch tätig zu werden, außer für einen offensichtlichen Missbrauch, dem ist auf Antrag eine Steuernummer zu erteilen. Bisher wurden teilweise wochen- oder monatelange Prüfungen und Verwaltungsarbeiten vorgenommen, bis die Steuernummer erteilt wurde. Das hatte zur Folge, dass der Neu-Unternehmer in dieser Zeit keine Rechnung schreiben konnte, da die formalen Anforderungen (§14 Abs.4 Nr.2 UStG) an eine ordnungsgemäße Rechnung die Angabe der Steuernummer beinhaltet. Ohne diese kann der Empfänger der Leistung keine Vorsteuer abziehen.
In der Verwaltungspraxis soll nun die Anträge zur weiterhin umfassend prüfen, um Missbrauchsfälle aufzudecken, aber die Prüfung muss zeitnah erfolgen. Dies bedeutet, der Neu-Unternehmer hat nach Ablauf weniger Tage Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer, um gemäß §2 UStG unternehmerisch tätig zu werden.

 

 

Steuerberater Hans-Hermann Riese

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.