Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese
Mit Vermietung an Angehörige kann man Steuern sparen.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommt, nachdem Bundesrat und Bundestag sich im Vermittlungsausschuss geeinigt haben, grundsätzlich zum 01.01.2012 zur Anwendung.
Ein Punkt der Neuerungen betrifft den reduzierten Ansatz der Miete
bei Vermietung an Angehörige.
Bisher waren die Werbungskosten ungekürzt nur abzusetzen, wenn die Miete mindestens 75% der ortsüblichen Miete betrug.
Durch die Neuregelung des §21 (2) EStG ist für den ungekürzten Werbungskosten-Abzug nur noch eine Miete von 66% der ortsüblichen Miete nötig. Wenn die Miete der Angehörigen unter 66% liegt, werden die Werbungskosten im Verhältnis der vereinbarten zu der ortsüblichen Miete angesetzt. Ab 2012 entfällt auch die vorher notwendige Überschussprognose.
Tipp: Bei Ermittlung der ortsüblichen Miete kann der untere Rahmen angenommen werden. Die Nebenkosten werden bei dem Vergleich mit einbezogen. Das Verhältnis der Bruttomieten ist ausschlaggebend.
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