Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese

Fri. 28.10.2011

Neues GEZ-Gebührenmodell ab 2013


Das bisherige Gebührenmodell soll ab 2013 durch eine sogenannte pauschale Haushaltsabgabe für Privataushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt werden.
 

Konkret heißt das für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Selbstständige,  dass sie, unabhängig, ob Radio oder Fernsehen vorhanden sind, eine monatliche Gebühr zahlen müssen.
Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die GEZ-Gebühr als Betriebsausgabe gem. § 4 EStG absetzbar, Umsatzsteuer in Form von abziehbarer Vorsteuer fällt nicht an.
Für Privathaushalte beträgt diese Gebühr 17,98 €.
Da bei Unternehmen mehrere Komponenten eine Rolle spielen, hat der Bund der Steuerzahler  einen Service-Rechner ins Internet gestellt, mit dem man die zukünftige Rundfunkbeitragsbelastung errechnen kann.
http://www.steuerzahler.de/Neuer-Rundfunkbeitrag-ab-2013/35440c1520/index.html