Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese

Fri. 28.10.2011

Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzte Zweitcomputer


Für Selbstständige hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 17.08.2011 wie folgt entschieden:

Nutzt der Selbstständige einen Teil seiner Wohnung für seine Tätigkeit, müssen keine weiteren GEZ-Gebühren entrichtet werden, wenn für die bereits vorhandenen, privatgenutzten Fernseh- und Rundfunkgeräte die Grundgebühr bereits gezahlt wurde.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der restliche Teil der Wohnung ausschließlich privat genutzt wird.