Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese
In der Steuerberaterpraxis Hans-Hermann Riese in Kiel erwartet Sie Steuerberatung mit Herz und Verstand.
Wir helfen Ihnen bei der Steuerklärung, der gesamten Buchhaltung, bei dem Jahresabschluss, der Lohnbuchhaltung und unterstützen Sie ausführlich und zukunftsorientiert in der Existenzgründungsberatung.
Wir helfen Ihnen dabei, die wichtigsten Fragen zur Existenzgründung beantworten zu können, so z.B. wo und ob Sie einen Gründungszuschuss bekommen, ob Ihre Geschäftsidee zur Existenzgründung tragfähig ist, wir rechnen mit Ihnen den notwendigen Kapitalbedarf durch, klären die notwendigen Versicherungen ab, helfen Ihnen bei der Erstellung des Businessplans und stehen Ihnen natürlich auch nach der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite.
Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung und steuerrelevante Sachverhalte individuell , umfassend und unbürokratisch. Ob als Firmeninhaber, Existenzgründer, oder Privatperson bei Steuerberater Riese in Kiel sind Sie in allen Steuerangelegenheiten bestens aufgehoben. Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Ihnen in einer vorausschauenden Beratung die optimale Steuergestaltung für alle Fragen um die Steuererklärung, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Einkommenssteuer zukommen zu lassen.
Lesen Sie unsere aktuellen Wirtschaftsinformationen
Viele Schüler bessern ihr Taschengeld während der Ferien - aber auch außerhalb der Ferienzeit - mit kleinen Nebenjobs auf. Firmen, die arbeitswillige Schüler bzw. Jugendliche beschäftigen möchten,
Mit Schreiben vom 01.Juli 2010 setzt die Finanzverwaltung ein BFH-Urteil vom 23.09.2009 um, in dem es um die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer geht. Wer durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet,
Auf dem Formular Einkünfte aus Kapitalvermögen besteht in den Zeilen 4 und 5 die Möglichkeit durch ankreuzen, die Zinseinkünfte in die Steuerberechnung mit einzubeziehen.
Mit dem 1. Kreuz (in Zeile 4) kann man eine sogenannte Günstigerprüfung erreichen. D.h. die Zinseinkünfte werden zusammen mit den übrigen Einkünften veranlagt und die gezahlte Abgeltungssteuer wird angerechnet. Aber nur in dem Fall,
Achtung
ab 1. Juli Änderung des Abgabetermins für die Zusammenfassende Meldung
Jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen nach dem 30. Juni 2010 ausführt, muss ab dem Monat Juli 2010 bis zum 25. August 2010 eine Zusammenfassende Meldung (ZFM) an das Bundesamt für Steuern übermitteln, wenn er seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt. Für Vierteljahreszahler oder Zahler nach dem Kalenderjahr gilt der 25. des Folgemonats als Abgabetermin. Der Termin der Dauerfristverlängerungen (bis zum 10. des übernächsten Monats) gilt für die Zusammenfassende Meldung nicht.
Führt der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so ist der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises zu bemessen. Fraglich war bis jetzt, ob die Regelung auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge einzeln, also mehrfach anzuwenden ist, wenn nur eine Person die Fahrzeuge auch privat nutzt. Die Finanzverwaltung hatte für diesen Fall die Anweisung erlassen,
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