Wer Geld verdient, zahlt Einkommensteuer. Die Höhe dieser Steuer wird aus dem Einkommen errechnet. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, Abgeltungssteuer) erhoben.
Die Bestimmungen des Steuerrechts sind für den Laien kompliziert, daher hilft Ihnen die Steuerberaterpraxis Riese in Kiel bei der Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen und kümmert sich um Ihre Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Bei Fragen z.B. zur Abgeltungsteuer, zu Renteneinkünften oder zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben oder freiberuflicher Tätigkeit, steht Ihnen Ihre sympathische Steuerberaterpraxis Riese mit hoher Kompetenz zur Seite.